Wer kümmert sich eigentlich um Notfälle bei Kindern und Jugendlichen?

Forderungen der BaKuK-Mitglieder

Die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen übernehmen im Wesentlichen die niedergelassenen Kinder und Jugendärzte im ambulanten Bereich und die Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen teilweise ambulant und natürlich immer, wenn eine stationäre Aufnahme erforderlich ist.

In vielen Bundesländern werden abends und an Wochenenden/Feiertagen sog. kinderärztliche Notfalldienste vorgehalten, oft räumlich an der Kinderklinik angesiedelt. Dort hat dann entweder ein/e niedergelassene/r Kinder- und Jugendarzt/-ärztin oder ein/e Arzt/Ärztin aus der Kinderklinik Dienst. Leider ist dies noch nicht flächendeckend der Fall.

Die BaKuK-Mitglieder setzen sich für eine flächendeckende Umsetzung solcher Angebote ein und stellen daher folgende Forderung auf:

 


Bei medizinischen und pflegerischen Kindernotfällen bedarf es einer schnellen Ersteinschätzung und Versorgung durch Fachärzte/-innen für Kinder und Jugendliche. Um dies zu gewährleisten, sind folgende Forderungen zu erfüllen:

  • Ein gemeinsames Notfall-Leitsystem mit Vorhaltung spezieller Expertise für kranke Kinder und Jugendliche mit auf die pädiatrischen Bedürfnisse angepasster strukturierter medizinischer Ersteinschätzung (z.B. SmED, mit eigenem Modul für Kinder und Jugendliche),
  • Einrichtung von speziell ausgewiesenen integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) und Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch Fachärzte/-innen für Kinder und Jugendliche,
  • eine ausreichende Anzahl von KINZ für eine bedarfs- und ressourcengerechte und flächendeckende Versorgung,
  • eine zentrale Anlaufstelle für Rettungsdienst und Eltern ohne räumliche Trennung von KINZ und Notaufnahmen in Kliniken für Kinder und Jugendliche,
  • Vereinbarung zur fachlichen Leitung eines KINZ vor Ort im Vertrag zwischen Krankenhaus und KV.

 

Die stationäre Notfallversorgung wurde durch den G-BA geregelt. Die entsprechende Richtlinie sieht zwar eigene Regelungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor. Leider ist der G-BA aber aus unerklärlichen Gründen an einigen Stellen nicht den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften gefolgt.

Die Korrektur dieser Punkte ist ein Anliegen der BaKuK-Mitglieder.

Die aktuell gültige Richtlinie des G-BA zur stationären Notfallversorgung kann hier nachgelesen werden: Link zur G-BA-Website