Regelungen zur Beschulung von kranken Kindern und Jugendlichen höchst unterschiedlich

Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen ist in den einzelnen Bundesländern höchst uneinheitlich geregelt. Das entspricht sicherlich nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Faktisch erhalten Schüler in Hessen oder NRW täglich durchschnittlich etwa vier Stunden Unterricht. In Niedersachsen erhalten sie hingegen durchschnittlich höchstens acht Stunden in der Woche. Auch ist in einigen deutschen Bundesländern das Verfahren der Reintegration von Kindern und Jugendlichen nach einem Klinikaufenthalt aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung in die Herkunftsklinik einheitlich geregelt.

 

Hier wollen sich die BaKuK-Mitglieder für eine einheitliche Regelung einsetzen.