BaKuK fordert alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen auf, folgende Kriterien anzuwenden, wenn die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson durch einen Krankenhausarzt festgestellt worden ist.
Eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson ist bei nachfolgend genannten Kriterien anzunehmen:
bei allen Kindern im Alter bis einschl. acht Jahren (= bis zum 9. Geburtstag) sowie bei älteren Kindern insbesondere bei folgenden Indikationen (keine abschließende Aufzählung):
Liegt eine der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die Krankenkasse/der Versicherer im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Eine gesonderte Antragstellung der Klinik ist nicht notwendig. Die Zusage zur Kostenübernahme erfolgt kurzfristig.
Die Vergütung ist jährlich angemessen anzupassen!