Gute Pflege für kranke Kinder

Position der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kind im Krankenhaus (BaKuK)

 

Gute Pflege für kranke Kinder durch den Beruf der KinderkrankenpflegerIn

Jedes Kind, das im Krankenhaus aufgenommen werden muss, hat ein Recht auf eine fachärztliche Versorgung und ebenso auf eine gute, kompetente und qualifizierte, Pflege. Dies gilt für die Versorgung im Krankenhaus ebenso wie für die Pflege zu Hause oder in palliativen Einrichtungen. Wir erwarten, dass Pflegerinnen und Pfleger so ausgebildet sind, dass sie für die speziellen Bedürfnisse von kranken Kindern einen geschulten Blick haben und auf die besonderen Erfordernisse, die sich aus den verschiedenen Entwicklungsstufen ergeben, angemessen, professionell und warmherzig reagieren können. Zusätzlich müssen sie auch die Patienten-Eltern mit ihren Nöten und Ängsten professionell begleiten, mit ihnen sachorientiert kommunizieren und sie in der Pflege ihrer Kinder jeder Altersstufe anleiten können. Dies alles leisten speziell ausgebildete KinderkrankenpflegerInnen heute – immer zum besten Wohle des zu behandelnden Kindes oder Jugendlichen.

 

Auf diese anspruchsvollen Aufgaben bereitet die dreijährige Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vor: Der theoretische Unterricht vermittelt Kenntnisse über die gesunde Entwicklung des kindlichen Körpers während der verschiedenen Altersabschnitte, aber auch über die Entwicklungsbeeinträchtigungen durch akute, chronische oder auch lebenslimitierende Krankheiten. Der Unterricht vermittelt das Know-how, wie trotz der verschiedenen Erkrankungen eine altersgerechte Entwicklung gefördert werden kann. Die praktische Ausbildung schließlich qualifiziert im Klinikalltag für die verschiedenen Aufgaben der Pflege von kranken Kindern. Dabei reicht das Patientenspektrum vom weniger als 500 g leichten Neugeborenen auf der Intensivstation bis zum pubertierenden Jugendlichen. Die Einsatzbereiche umfassen die Gesundheitsförderung und Prävention, die klassische Krankenpflege und Rehabilitation sowie die palliative Versorgung.

 

In der Kinderkrankenpflege gibt es heute v.a. sehr qualifizierte Bewerberinnen, zumeist Abiturientinnen und junge Frauen mit Fachhochschulzugangsberechtigung, die sich ganz bewusst entscheiden, beruflich mit Kindern umzugehen und deshalb die Kinderkrankenpflege wählen. Eine generalistische – primär und vornehmlich auf Erwachsene ausgerichtete – Ausbildung ist für diese jungen Menschen nicht attraktiv.

 

Wir fordern deshalb den Erhalt einer speziellen theoretischen und praktischen Ausbildung, die darauf vorbereitet, Säuglinge, Kinder und Jugendliche bei jeder Erkrankung zu pflegen; diese Ausbildung soll mit einer eigenständigen  Berufsbezeichnung Kinderkrankenpflege abschließen. Wir fordern dies im Interesse der Qualitätssicherung in der Kinderkrankenpflege, aber vor allem im Interesse der kleinen Patienten und ihren Eltern. Daher unterstützen wir das „Moratorium Pflegeberufsreformgesetz“.

 

Die Motivation der Bundesregierung für die Pflegeausbildungsreform ist der Pflegemangel vor allem in der Altenpflege; diesen gilt es abzuwenden und den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. – Aber hier wären kranke Kinder eindeutig die Opfer dieser Reform.

 

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